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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Schneiderei Külhan AG («Külhan») – Schneiderei und Massatelier

Stand: April 2025

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienst- und Werkleistungen der Külhan, insbesondere für Änderungen, Anfertigungen und Sonderanfertigungen von Textilien und Textilwaren.

Diese AGB sind dem Kunden bekannt und er hat sie mit der Offerte/Auftragsbestätigung vorbehaltlos und ausdrücklich anerkannt, indem er der Külhan einen Auftrag für die Vornahme bzw. Ausführung von Dienst- und Werkleistungen erteilt. Diese AGB liegen gut lesbar im Ladenlokal der Külhan auf; zudem sind sie auf der Website der Külhan aufgeschalten.

Abweichungen von diesen AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung der Külhan. Insbesondere gehen die vorliegenden AGB allfällig abweichenden allgemeinen Vertragsbestimmungen des Kunden vor. Solche würden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Anerkennung durch die Külhan gelten. Der Kunde kann sich insbesondere nicht darauf berufen, dass er in seiner (auch späteren) Korrespondenz, seinen Offerten, Auftragsbestätigungen, Lieferscheinen oder Rechnungen, etc. auf seine allgemeinen Vertragsbestimmungen hingewiesen habe. Vorliegende AGB gehen in jedem Fall vor. Zwischen den Parteien sind alleine diese AGB massgebend.

Regelungen, welche von den vorliegenden AGB abweichen und welche im Rahmen eines speziellen Vertrages getroffen werden, gehen diesen vermutungsweise vor.

 

2. Vertragsabschluss

  • Ein Vertrag kommt mit persönlicher Auftragsannahme oder mit Übergabe der Ware an die Külhan zustande.

  • Schriftliche Auftragsbestätigungen erfolgen nur bei Massanfertigungen oder auf Wunsch des Kunden.

  • Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

 

3. Änderungsservice, Mass- & Sonderanfertigungen

  • Zur Bearbeitung werden ausschliesslich gereinigte Textilien und Textilwaren entgegengenommen.

  • Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es zu leichten Farbabweichungen in Bezug auf die Textilien und Textilwaren sowie Stoffe kommen kann. Sie stellen keinen Mangel dar.

  • Sonderanfertigungen von Textilien und Textilwaren (Erstellung von individuellen Kleidungsstücken) werden nach vorgängiger Bemusterung durch den Kunden und Erstellung von vom Kunden genehmigten Schnittmustern, Skizzen, Entwürfen, Bildmaterial und/oder Konzepten erstellt. Für Abweichungen durch fehlerhafte Angaben des Kunden übernimmt die Külhan keine Haftung. Nachträgliche Änderungen sind möglich, verursachen aber zusätzliche Kosten, die individuell be- und verrechnet werden.

  • Mängel sind bei Abholung, spätestens jedoch innerhalb von 7 Kalendertagen seit Abholung, schriftlich zu rügen.

 

4. Mängelrechte

Bei von der Külhan zu vertretenen Mängel, welche fristgerecht gerügt wurden, steht dem Kunden das Nachbesserungsrecht (unter Ausschluss sämtlicher anderer Mängelgewährleistungsrechten) offen.

Die Külhan nimmt die Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist von im Regelfall 14 Tagen vor.

 

5. Preise & Zuschläge

  • Alle Preisangaben sind freibleibend und verstehen sich in CHF exkl. MwSt.

  • Für nicht konkret gelistete Leistungen gilt ein Basisstundenansatz von CHF 110.–.

  • Für Expressarbeiten wird ein Zuschlag von 30% erhoben.

  • Bei Terminen ausserhalb der Geschäftsräume wird eine Anfahrtspauschale von CHF 0.80/km verrechnet.

 

6. Zahlung, Fälligkeit & Verzug

  • Bei kleineren Aufträgen bis CHF 100.– ist der gesamte Betrag bei Auftragserteilung fällig und im Voraus als Anzahlung zu leisten.

  • Wenn der Endpreis bei Auftragserteilung noch nicht genau bestimmbar ist, ist eine angemessene Anzahlung zu leisten. Der Restbetrag wird bei Abholung oder nach Rechnungsstellung fällig.

  • Zahlungen erfolgen ohne Skonto oder Abzug, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

  • Zahlungsarten: Bar, Karte oder TWINT bei Abholung, alternativ Rechnung (Zahlungsfrist: 30 Tage netto), wobei es im Ermessen der Külhan anstelle von Sofortzahlung eine Zahlung auf Rechnung zu akzeptieren.

  • Bei Zahlungsverzug behält sich die Külhan AG das Recht vor, Verzugszinsen in Höhe von 8%, Mahnkosten von CHF 40.– sowie weitere nachweisbare Schäden als Verspätungsschaden geltend zu machen.

  • Die Külhan hat bis zur vollständigen Zahlung des Gesamtbetrages das Retentionsrecht (Art. 895 ZGB) an den ihr zur Bearbeitung übergebenen Textilien und Textilwaren des Kunden.

 

7. Eigentumsvorbehalt & Lagerfristen

  • Die bearbeiteten Textilien und Textilwaren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Külhan (Eigentumsvorbehalt)[DM1] .

  • Fertiggestellte Textilien und Textilwaren sind innerhalb von 3 Monaten abzuholen; hiernach geht Nutzen und Gefahr auf den Kunden über. Nach Ablauf dieser Frist entfällt jede Haftung für Lagerung und es kann eine Lagerungspauschale von CHF 10.– pro Monat verrechnet werden.

 

8. Geistiges Eigentum

  • Sämtliche im Rahmen von Dienst- und Werkleistungen erstellten Schnittmuster, Skizzen, Entwürfe, Bildmaterial und Konzepte bleiben alleiniges Eigentum der Külhan.

  • Eine gewerbliche Nutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe derselben ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung untersagt.

  • Eine Übertragung der Rechte oder ein Kauf ist nur auf Basis einer schriftlichen Vereinbarung möglich.

 

9. Website & Bildrechte

  • Alle Inhalte auf der Website der Külhan, insbesondere Texte, Fotos und Designelemente, sind urheberrechtlich geschützt.

  • Jegliche Nutzung, Weiterverwendung oder Veröffentlichung ohne vorherige schriftliche Zustimmung ist untersagt.

 

10. Anwendbares Recht & Gerichtsstand

  • Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.

  • Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Stadt Bern, Schweiz.

 

 

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